Rudolf Sieverts

dt. Strafrechtler und Kriminologe; Prof. für Strafrecht, Kriminologie, Jugendrecht und -fürsorge in Hamburg 1934-1971; Mitarbeit am Jugendgesetz von 1943 und an der Reform des Jugendgesetzes von 1953; Veröffentl. u. a.: "Die Wirkungen der Freiheitsstrafe und der Untersuchungshaft auf die Psyche des Gefangenen"

* 3. November 1903 Meißen

† 28. April 1980 Heidelberg

Internationales Biographisches Archiv – Personen aktuell 25/1980

vom 9. Juni 1980

Wirken

Rudolf Sieverts stammte aus Meißen in Sachsen und war der Sohn eines Professors der Chemie. Nach dem Besuch der Gymnasien in Leipzig und Greifswald studierte er in Greifswald, Frankfurt und Hamburg Rechtswissenschaften und promovierte zum Dr. jur. Nach einigen Jahren Assistententätigkeit (ab 1927), habilitierte er sich 1932 als Privatdozent für Strafrecht in Hamburg, wo er bereits zwei Jahre später als o.ö. Professor und Nachfolger von Prof. Delaquis einen Lehrstuhl für Strafrecht, Kriminologie, Jugendrecht- und Fürsorge sowie Rechtsvergleichung übernahm, den er bis zu seiner Emeritierung 1971 innehatte.

In den Jahren 1935-36 war S. Leiter der Zweigstelle London des Deutschen Akademischen Austauschdienstes und sammelte dort Erfahrungen vor allem im Hinblick auf die pädagogische Behandlung jugendlicher Verbrecher, in der England seit langem maßgebend war. S. starkes Interesse galt dem Jugendgericht. Bereits in seiner Studienzeit kam er zu der Feststellung, daß die ...